Seit Anfang 2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Es ersetzt die vorher gültige Verpackungsverordnung und hat weitreichende Auswirkungen auf die Meldepflicht und die Abrechnung von Beiträgen zum dualen System. Betroffen sind sowohl Händler als auch Importeure, die mit Verpackungen arbeiten.

Kurzfassung:

  • Am 1.1.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab.
  • Hersteller, Importeure und Händler sind seit diesem Datum verpflichtet, ihren Verbrauch an Verpackungsmaterial an einer weiteren, zentralen Stelle einzutragen.
  • Die neue Meldestelle LUCID wird parallel zu bereits vorhandenen Meldesystemen arbeiten und betroffene Unternehmen müssen ihre Verpackungsmaterialien weiterhin auch dort melden.
  • Für den Verbrauch von Verpackungsmaterial ist ab diesem Zeitpunkt eine Abgabe an das duale System fällig.
  • Auf diese Weise sollen unnötige Verpackungen und insbesondere Umverpackungen vermieden und die Umwelt entlastet werden.

HIKITEC GmbH wird ab 01.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den in der Anlage aufgeführten Registrierungsdaten unter der Registrierungsnummer D E2736270202214 registriert.