Kennzeichnungspflicht gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) § 6:

Aufgrund der in Deutschland gültigen Kennzeichnungspflicht ist es zwingend notwendig, dass alle Produkte mit einer vollständigen Adresse versehen werden.

Zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetztes werden Produkte, sofern der Kunde keine anderen Angaben hierzu macht, standardmäßig mit den Kontakt- und Adressdaten der HIKITEC GmbH gekennzeichnet. Eine Abweichung kann nur gegen Berechnung der Selbstkosten durchgeführt werden.

Produktsicherheitsgesetz

Hersteller, Importeur oder Vertrieb? Und wie ist die Kennzeichnung vorzunehmen?

Im Folgenden stellen wir zuerst das neue Gesetz dar und fassen die Kernpunkte verständlich zusammen, die beachtet werden müssen. Außerdem erfahren Sie, wie die Richtlinien umgesetzt werden können.

1. Das neue Produktsicherheitsgesetz

Am 01.12.2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten. Hierin gibt es verschiedene Neuerungen zum alten sog. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Dies sind insbesondere, dass in § 2 Nr. 2 ProdSG nicht nur das Ausstellen von Waren, sondern auch das Vorführen und das Anbieten von Produkten zu Zwecken der Werbung oder der Bereitstellung am Markt vom Schutz des Gesetzes erfasst sind.

Hierdurch wird künftig insbesondere auch der Online-Handel vom ProdSG erfasst. Entsprechend sollten sich fortan auch Online-Plattformen mit dem ProdSG auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere für Anbieter von Verbrauchsprodukten.

Neu ist hierbei die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG, der künftig verlangt, dass an Verbrauchsprodukten eindeutige Kennzeichnungen zu deren Identifikation anzubringen sind. Nach der Literatur zum neuen Gesetz wird den Wirtschaftsakteuren geraten, ein eindeutiges System zur Identifizierung und zur Rückverfolgbarkeit von Verbrauchsprodukten einzuführen.

Es wird darüber hinaus geraten, die Kennzeichnung selbst bei Nicht-Verbrauchsprodukten zu berücksichtigen, da im Falle einer Rückholaktion nur durch eindeutige Kennzeichnung genau festgestellt werden kann, welche Produkte zurückgerufen werden müssen. Ansonsten kann es sein, dass ganze Produktgruppen zurückgerufen werden müssen.

Bei der Kennzeichnung sei darauf zu achten, dass diese so vorzunehmen ist, dass vor allem auch Endkunden – ohne weitere Zwischenschritte – die Kennzeichen verstehen. Symbole oder grafische Codes, insbesondere Strichcodes oder sog. QR Codes, sollten daher vermieden werden. Eine fortlaufende und somit individuelle Produktionsnummer auf jedem Produkt erscheint hingegen sachgerecht. Neben der Kennzeichnung zur Identifikation des Verbrauchsproduktes ist darüber hinaus der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, die Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen.

D. h. auf dem Verbrauchsprodukt muss der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers angebracht sein, wenn dieser im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. Ansonsten der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (Sitz im europäischen Wirtschaftsraum erforderlich). Sie müssen als Importeur bzw. nach der Gesetzesformulierung als Einführer Ihren Namen und Ihre Kontaktanschrift angeben, wenn Sie Ware aus dem außereuropäischen Wirtschaftsraum importieren und der Hersteller nicht zumindest einen Bevollmächtigten im europäischen Wirtschaftsraum besitzt, dessen Adresse auf dem Produkt aufgedruckt ist.

2. Zusammenfassung:

Als Vertrieb von Werbemitteln sind Sie nach § 6 ProdSG verpflichtet, auf den Verbrauchsprodukten Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbrauchsproduktes und Ihren Namen und Ihre Kontaktanschrift anzubringen, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat und auch keine Kontaktanschrift eines Bevollmächtigten innerhalb der EU auf dem Produkt angebracht hat.

Ansonsten ist es so, dass Sie europäische Hersteller anhalten sollten, den Namen und die Kontaktanschrift sowie die Kennzeichnung zur Identifikation des Verbrauchsproduktes anzubringen.

Die Kennzeichnung des Verbrauchsproduktes sollte z. B. durch eine fortlaufende und somit individuelle Produktionsnummer (Seriennummer) geschehen, nicht jedoch durch unverständliche grafische Codes oder sonstige Kennzeichnungen.

In Ausnahmefällen kann die Kennzeichnungspflicht entfallen, wenn sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Hierzu gibt es jedoch noch keinerlei Rechtsprechung. Dies kann sich aber unserer Meinung nach nur auf Fälle beziehen, in denen die Anbringung der Identifikationsnummer etc. aufgrund der Beschaffenheit des Produktes (z. B. besonders klein) im Grunde nicht möglich ist.

Im Fall des Verstoßes gibt es Bußgeld- und Strafvorschriften. Hier besteht das Risiko einer Geldbuße von bis zu 100.000,00 €. Im Weiteren gibt es eine weitere Bußgeldvorschrift, die ermöglicht, zusätzlich eine Gewinnabschöpfung vorzunehmen.

Im Übrigen ist es so, dass Sie nach den gleichen obigen Grundsätzen bzw. der Hersteller verpflichtet sind, auf dem Verbrauchsprodukt Hinweise anzubringen, wenn ohne die Hinweise die Verwendung des Produktes mit Risiken behaftet ist.

3. Welche Produkte sind hiervon betroffen?

Diese Frage kann man recht kurz beantworten: ALLE, sofern die Werbefläche und die Verhältnismäßigkeit des Aufwands für die Anbringung gegeben sind. Sollten Sie sich bei dem von Ihnen favorisierten Modell nicht sicher sein, steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Seite. Wir beraten Sie gerne.

4. Wie kann man die neuen Vorgaben am Besten umsetzen?

Die viele Druckmotive nicht über die notwendigen Informationen verfügen, muss man diese noch einbinden. Die kann jedoch auch auf eine kleine und dezente Art erfolgen. Wir haben Ihnen an dem Beispiel einer Tasche einige Umsetzungsvarianten erarbeitet und hoffen, dass diese bei der Entscheidungsfindung behilflich ein können.

Zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG §6) werden Produkte, sofern der Kunde keine anderen Angaben hierzu macht, standardmäßig mit den Kontakt- und Adressdaten der HIKITEC GmbH gekennzeichnet.

Eine Abweichung kann ggf. nur gegen Berechnung der Selbstkosten durchgeführt werden.